Wonach richtet sich der Unterhalt aus Billigkeitsgründen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unerheblich für die Beurteilung sind Verfehlungen während der Ehe oder der Umstand, welcher Ehegatte die Zerrüttung eingeleitet hat. Von Bedeutung können allerdings die Dauer der Ehe und der Grund der Selbsterhaltungsunfähigkeit des Unterhaltsansprechers sein.OGH 8 Ob 63/02a, 18.04.2002
- Nach § 68 EheG wird dem Unterhalt fordernden Teil im Regelfall sogar die Heranziehung des Stammes seines Vermögens zur Deckung seines Unterhaltsbedarfes auferlegt.OGH 6 Ob 131/01k, 31.01.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 4 Ob 77/16a, 24.05.2016
Genannte Normen
EheG §68
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Unterhaltsanspruch fällt nur weg, wenn Sie sich über alle Bindungen aus der Ehe zu Ihrem eigenen Vorteil hinwegsetzen und trotzdem Geld verlangen. Dafür gilt ein sehr strenger Maßstab: Beleidigungen oder kleinere Verfehlungen reichen nicht, es müssen besonders schwere Eheverfehlungen sein.
Nein. Der nach Prozentsätzen bemessene Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten wird auch im untersten Einkommensbereich nicht aus Billigkeitsgründen gekürzt. Eine Ausnahme besteht nur in den gesetzlich besonders geregelten Fällen.