Muss ich arbeiten gehen, wenn ich Unterhalt nach der Scheidung will?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 14.06.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG setzt voraus, dass der Anspruchswerber seinen Unterhalt nicht selbst decken kann.OGH 4 Ob 203/10x, 15.02.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 82/16d, 14.06.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §68
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch beim Unterhalt nach der Scheidung müssen Sie nach Kräften zum Unterhalt beitragen. Es wird also auch hier darauf abgestellt, was Sie bei zumutbarem Einsatz verdienen könnten.
Nein. Der nach Prozentsätzen bemessene Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten wird auch im untersten Einkommensbereich nicht aus Billigkeitsgründen gekürzt. Eine Ausnahme besteht nur in den gesetzlich besonders geregelten Fällen.