Wie lange kann ich zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.04.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Analoge Geltung des § 27 Abs 3 MRG außerhalb des Anwendungsbereichs des MRG.OGH 8 Ob 12/13t, 04.03.2013
- Auf die Rückforderung zulässig vereinbarter Leistungen, auch wenn diese Entgelt sind, konkret auf Rückzahlungsansprüche nach § 17 WGG, die erst mit Beendigung des Bestandverhältnisses entstehen, ist § 27 Abs 3 MRG jedoch nicht anwendbar, handelt es sich doch bei diesen Ansprüchen nicht um Rückforderungsansprüche von gegen das WGG verstoßenden Entgelten. Auch § 27 Abs 3 MRG unterwirft der dreijährigen Verjährungsfrist nur Rückforderungsansprüche von Leistungen, deren Forderung gesetzwidrig war.OGH 5 Ob 22/08h, 14.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 79/16k, 26.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach drei Jahren. Müssen Sie als Mieter Eingriffe in Ihr Benützungsrecht dulden, verjährt Ihr Anspruch auf Entschädigung in der kurzen Frist von drei Jahren. Dauert die Beeinträchtigung an, beginnt die Frist für jeden weiteren Tag neu zu laufen.
Haben Sie zu viel Miete gezahlt und läuft bei Gericht oder Gemeinde ein Verfahren über die Höhe der Miete, ist die Verjährung Ihres Rückforderungsanspruchs so lange gehemmt. Sie dürfen den Ausgang dieses Verfahrens abwarten. Dort kann nämlich festgestellt werden, welche Miete für den fraglichen Zeitraum zulässig war.