Ist eine Aufforderung der Anwaltskammer schon eine Bestrafung?
betrifft Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammer, Beschwerdeführer
Nein. Wird der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer in diesem Rahmen tätig, handelt er nicht als Disziplinarinstanz, sondern als Aufsichtsbehörde.
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Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Im Rahmen des § 23, zweiter Satz, RAO handelt der Ausschuß nicht als Disziplinarinstanz, sondern als Aufsichtsbehörde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0072123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 165/22d, 27.01.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
RAO §23
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