Darf mein Anwalt eine Forderung gegen ihn bestreiten?
günstig für Rechtsanwalt betrifft Rechtsanwälte, Mandanten, Gläubiger eines Anwalts
Ein Rechtsanwalt darf sich wie jeder andere gegen eine Forderung wehren, wenn er berechtigte Einwendungen hat. Verweigert er eine Leistung, weil er nach sorgfältiger Überlegung überzeugt ist, dazu nicht verpflichtet zu sein, ist das kein Standesverstoß. Anders ist es bei mutwilligen oder unvertretbaren Einwendungen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 05.09.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Dem Rechtsanwalt ist keineswegs generell verwehrt, sich - wie ein Privatmann - gegen eine gegen ihn erhobene Forderung mit gerechtfertigten Einwendungen zur Wehr zu setzen. Wenn er somit nicht unbegründet, sondern seiner sorgfältig erwogenen Rechtsüberzeugung entsprechend die Erfüllung einer übernommenen Verpflichtung verweigert hat, so bildet dies kein Disziplinarvergehen. Ungerechtfertigte, gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßende Einwendungen wie solche, die auf Mutwillen oder auf unvertretbarer Rechtsansicht beruhen, ziehen jedoch die disziplinäre Verantwortung des Rechtsanwaltes nach sich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht auf guten Glauben gegründete mutwillige Prozessführung zieht ebenso wie ungerechtfertigtes, gegen Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes verstoßendes Mutwilliges oder auf unvertretbarer Rechtsansicht beruhendes Vorbringen in eigener Sache die disziplinäre Verantwortung des Rechtsanwalts nach sich.OGH 24 Os 5/14m, 08.10.2014
- Bestreitet ein Rechtsanwalt wider besseres Wissen eine gegen ihn geltend gemachte Darlehensforderung, um seine finanziellen Probleme zu verschleiern, so schreitet er in eigener Sache ein und verwirklicht durch sein Verhalten einen Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstands, nicht aber auch das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung.OGH 15 Bkd 3/08, 25.05.2009
- Gleiches muss für die aktive Geltendmachung einer Forderung gelten.OGH 16 Bkd 4/07, 19.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 24 Ds 1/24t, 05.09.2024
- OGH 20 Ds 3/17x, 25.04.2017
Genannte Normen
DSt 1990 §1 Abs1 J; RAO §10 Abs2; RL-BA 1977 §3
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