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Vertritt mich der Ersatzanwalt der Kammer automatisch?

betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Prozessparteien
Nein. Wird von der Rechtsanwaltskammer für einen Rechtsanwalt ein Vertreter bestellt, entsteht dadurch noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen diesem Vertreter und Ihnen als Klienten. Dafür braucht es eine eigene Grundlage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Die Bestellung zum Vertreter durch die Rechtsanwaltskammer gemäß § 28 lit h RAO begründet noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des Vertretenen Anwaltes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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