Haftet die Rechtsanwaltskammer, wenn mein Anwalt mich schädigt?
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Nein. Die Pflicht der Rechtsanwaltskammer, ihre Mitglieder zu überwachen, dient nicht dem Schutz der Mandanten. Sie können daraus daher keinen Ersatzanspruch gegen die Kammer ableiten.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2023)
Die Verpflichtung der Rechtsanwaltskammer zur Überwachung ihrer Mitglieder (§ 23 Abs 2 RAO) dient nicht dem Schutz der Mandanten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 165/22d, 27.01.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1; RAO §23 Abs2
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