Darf ich jemanden öffentlich einer Straftat beschuldigen?
betrifft Jedermann, Arbeitnehmer, Beschuldigte
Sie dürfen Ihre Meinung äußern und auch politische Kritik üben, aber nicht schrankenlos. Die Grenze liegt beim Schutz des guten Rufes des anderen, etwa wenn Sie ihm eine absichtliche Straftat vorwerfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Das Recht der freien Meinungsäußerung und auch der politischen Kritik ist kein schrankenloses und ungebundenes. Es findet seine Grenze im Schutz des guten Rufes des Beleidigten (hier: Vorwurf einer vorsätzlichen strafbaren Handlung).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwischen Kritik und Beleidigung muss eine klare Unterscheidung getroffen werden. Grundsätzlich sind Sanktionen für Beleidigung gerechtfertigt. (Bem: Palomo Sanchez gg. Spanien [GK])OGH Bsw 28955/06, 12.09.2011
- Auch gegenüber Politikern sind Werturteile ohne hinreichendes Tatsachensubstrat oder Wertungsexzesse nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.OGH 15 Os 81/11t, 29.06.2011
- In einer heftigen politischen Auseinandersetzung vorgebrachte Äußerungen haben, gemessen am Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 MRK, stets einem Minimum an Mäßigung und Anstand zu entsprechen, insbesondere weil auch das Ansehen eines umstrittenen Politikers den von der MRK gewährleisteten Schutz genießt.OGH 15 Os 171/08y, 14.10.2009
- Hier: Unwahre, objektiv rufschädigende Behauptungen über das Privatleben eines prominenten Künstlers.OGH 4 Ob 177/06t, 28.09.2006
- Bildveröffentlichungen im Zusammenhang mit rufschädigenden Tatsachenbehauptungen über den Abgebildeten, deren Richtigkeit nicht bewiesen ist, sind durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt.OGH 4 Ob 316/98v, 15.12.1998
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- Hier: Verbreitung eines Bildes eines Politikers.OGH 4 Ob 100/94, 19.09.1994
- Hier: Unterstellung der Beteiligung an kriminellen Machenschaften.OGH 4 Ob 6/93, 23.02.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 ObA 44/22m, 30.08.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRK Art10 Abs2 IV4a; MRK Art10 Abs2 IV2e; StGG Art13
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