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Anderes · Grenzen der freien Meinungsäußerung

Darf ich jemanden öffentlich einer Straftat beschuldigen?

betrifft Jedermann, Arbeitnehmer, Beschuldigte
Sie dürfen Ihre Meinung äußern und auch politische Kritik üben, aber nicht schrankenlos. Die Grenze liegt beim Schutz des guten Rufes des anderen, etwa wenn Sie ihm eine absichtliche Straftat vorwerfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Das Recht der freien Meinungsäußerung und auch der politischen Kritik ist kein schrankenloses und ungebundenes. Es findet seine Grenze im Schutz des guten Rufes des Beleidigten (hier: Vorwurf einer vorsätzlichen strafbaren Handlung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

MRK Art10 Abs2 IV4a; MRK Art10 Abs2 IV2e; StGG Art13

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