Zum Inhalt springen

Ist Kritik geschützt, wenn sie einen falschen Vorwurf enthält?

günstig für Betroffener betrifft Unternehmer, Freiberufler, Konsument
Gegen Meinungen und Kritik können Sie grundsätzlich nicht vorgehen, sondern nur gegen unrichtige Tatsachenbehauptungen. Ergibt sich aus einer Äußerung aber zwangsläufig der Vorwurf einer unrichtigen Tatsache, sind Sie trotzdem geschützt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Zwar können nur unrichtige Tatsachenbehauptungen und nicht Werturteile und Kritiken Ansprüche nach § 1330 Abs 2 ABGB begründen. Ergibt sich aber aus den Äußerungen zwangsläufig der Vorwurf einer unrichtigen Tatsache, dann kann dem hiedurch Betroffenen der Schutz nach dieser Gesetzesstelle nicht versagt werden (Hier: Vorwurf eines standeswidrigen und unlauteren Verhaltens gegen einen Rechtsanwalt bei der Abfassung eines Gesetzentwurfs).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Werturteil ohne wahre Tatsachengrundlage
Schadenersatz · Zweck des Schutzes vor Rufschädigung
Schadenersatz · Kreditschädigung durch falsche Behauptungen
Wettbewerb · Aussagen über die Rechtslage
Schadenersatz · Gefährdung durch verbreitete Behauptungen