Ist Kritik geschützt, wenn sie einen falschen Vorwurf enthält?
günstig für Betroffener betrifft Unternehmer, Freiberufler, Konsument
Gegen Meinungen und Kritik können Sie grundsätzlich nicht vorgehen, sondern nur gegen unrichtige Tatsachenbehauptungen. Ergibt sich aus einer Äußerung aber zwangsläufig der Vorwurf einer unrichtigen Tatsache, sind Sie trotzdem geschützt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Zwar können nur unrichtige Tatsachenbehauptungen und nicht Werturteile und Kritiken Ansprüche nach § 1330 Abs 2 ABGB begründen. Ergibt sich aber aus den Äußerungen zwangsläufig der Vorwurf einer unrichtigen Tatsache, dann kann dem hiedurch Betroffenen der Schutz nach dieser Gesetzesstelle nicht versagt werden (Hier: Vorwurf eines standeswidrigen und unlauteren Verhaltens gegen einen Rechtsanwalt bei der Abfassung eines Gesetzentwurfs).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorwurf des "Amtsmissbrauches" als (unzulässige) TatsachenbehauptungOGH 6 Ob 167/24p, 20.09.2024
- Die Verwendung eines Wortes, das einen strafrechtlichen Tatbestand umschreibt, kann abhängig vom gebrauchten Kontext und Gesamtzusammenhang einmal als Fachausdruck für die Umschreibung des Vorliegens eines strafrechtlichen Tatbestands verwendet worden sein kann, dagegen ein andermal erkennbar bloß als wertende Kritik, die sich an einem bestimmten Verhalten entzündet.OGH 6 Ob 167/24p, 20.09.2024
- Tatsachen im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB sind Umstände, die ihrer allgemeinen Natur nach objektiv überprüfbar sind, während Werturteile als rein subjektive Aussagen der objektiven Überprüfbarkeit entziehen.OGH 4 Ob 541/89, 27.06.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 67/24w, 19.12.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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