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Darf ich einem politischen Gegner Verwerfliches vorwerfen?

günstig für Betroffener betrifft Politiker, Nutzer sozialer Netzwerke, Medien, Kläger, Beklagter
Die Meinungsfreiheit rechtfertigt es nicht, einen politischen Gegner mit unwahren Tatsachenbehauptungen herabzusetzen. Das gilt insbesondere, wenn ihm damit ein verwerfliches Verhalten unterstellt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (67 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann eine Herabsetzung des politischen Gegners durch unwahre Tatsachenbehauptungen, mit denen er eines verwerflichen Verhaltens bezichtigt wird, nicht rechtfertigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 67.

Im Gesetz

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