Schützt mich die Meinungsfreiheit bei einer falschen Behauptung?
günstig für Betroffener betrifft Nutzer sozialer Netzwerke, Medien, Unternehmer, Kläger, Beklagter
Auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung können Sie sich nicht mit Erfolg berufen, wenn Sie eine unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptung aufgestellt haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art 10 MRK können sich die Beklagten im Fall einer unwahren herabsetzenden Tatsachenbehauptung nicht mit Erfolg berufen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Bedeutungsgehalt eines Postings in einem sozialen Netzwerk, wonach die Züchtung von „Blue-Merle“-Hundewelpen verboten werden soll, weil es sich um eine „Qualzucht“ handelt.OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025
- Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Grundrechtsberechtigte eine Oppositionspolitikerin ist und sich in einer Sache von allgemeinem Interesse äußert.OGH 6 Ob 161/14s, 19.03.2015
- Unwahre, diffamierende Tatsachenbehauptungen oder auf unwahren bzw nicht hinreichenden Tatsachenbehauptungen beruhende negative Werturteile oder Wertungsexzesse fallen nicht unter den Schutzbereich des Art 10 MRK.OGH 15 Os 175/10i, 29.06.2011
- Hier: Keine Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, wenn der gute Ruf der Klägerin durch eine völlig unsachliche und unnötig herabsetzende Bekanntgabe einer - wenn auch wahren, so doch wettbewerbsfremden - Tatsache leiden konnte.OGH 4 Ob 1009/95, 31.01.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 32/24k, 26.04.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRK Art10 Abs2 IV3b
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Meinungsfreiheit im politischen Streit
Wettbewerb · Falsche Behauptungen über Mitbewerber
Schadenersatz · Werturteil ohne wahre Tatsachengrundlage
Schadenersatz · Herabsetzende Behauptungen im Prozess
Schadenersatz · Zweck des Schutzes vor Rufschädigung