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Schützt mich die Meinungsfreiheit bei einer falschen Behauptung?

günstig für Betroffener betrifft Nutzer sozialer Netzwerke, Medien, Unternehmer, Kläger, Beklagter
Auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung können Sie sich nicht mit Erfolg berufen, wenn Sie eine unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptung aufgestellt haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art 10 MRK können sich die Beklagten im Fall einer unwahren herabsetzenden Tatsachenbehauptung nicht mit Erfolg berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Genannte Normen

MRK Art10 Abs2 IV3b

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