Ändern angerechnete Vordienstzeiten den Beginn meines Urlaubsjahres?
betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Nein. Ihr Urlaubsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in das Arbeitsverhältnis eingetreten sind, und läuft bis zum davorliegenden Tag im nächsten Jahr. Dass frühere Dienstzeiten für die Länge des Urlaubs angerechnet werden, verschiebt diesen Beginn nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Das Gesetz sieht als Urlaubszeitraum grundsätzlich das Arbeitsjahr vor. Dessen Beginn richtet sich nach dem Tag des Eintritts in das Arbeitsverhältnis, und zwar auch dann, wenn für die Bemessung des Urlaubsausmaßes Vordienstzeiten angerechnet werden (Arb 6102).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Begriff des Arbeitsjahrs im Sinne des § 2 UrlG umschreibt den Zeitraum ab dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses bis zum kalendermäßig davor liegenden Tag des nächsten Jahrs.OGH 8 ObA 23/09d, 29.09.2009
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 181/95, 31.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 31/20x, 27.05.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UrlG §2 Abs1
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