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Beginnt mein Urlaubsjahr neu, wenn ich Angestellter werde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Lehrlinge, Angestellte, Arbeitgeber
Nein. Werden Sie vom Lehrling zum Arbeiter oder vom Arbeiter zum Angestellten, bleibt Ihr ursprünglicher Eintrittstag maßgeblich. Weder beginnt ein neues Arbeitsjahr noch müssen Sie die Wartezeit noch einmal erfüllen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Bei einer Änderung der vertraglichen Stellung des Arbeitnehmers (zB Übernahme eines Arbeiters in das Angestelltenverhältnis, Übernahme eines Lehrlings als Arbeiter oder Angestellter) muß weder die Wartezeit nach § 2 Abs 2 UrlG neu erfüllt werden noch beginnt ein neues Arbeitsjahr. Es bleibt vielmehr in solchen Fällen das ursprüngliche Eintrittsdatum für den Beginn des Arbeitsjahres (Arbeitsurlaubsjahres) entscheidend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UrlG §2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neue Stelle

Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.

günstig für Arbeitgeber Lehrzeit und spätere Beschäftigung

Arbeiten Sie nach dem Ende der Lehrzeit weiter, wird damit nicht das bisherige Verhältnis fortgesetzt, sondern grundsätzlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet. Knüpfen Regelungen an Dienstzeiten an, sind Lehrzeit und spätere Beschäftigung deshalb getrennt zu behandeln, auch wenn sie unmittelbar aufeinanderfolgen.

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