Wann beginnt mein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach der Lehre neu?
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2020)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beim Übertritt vom Lehrverhältnis in das Angestelltenverhältnis beginnt der Anspruch nach § 8 AngG neu und unabhängig davon, ob der nach § 17a BAG zur Verfügung stehende Entgeltfortzahlungszeitraum im vorangegangenen Lehrverhältnis bereits ausgeschöpft war.OGH 8 ObA 31/20x, 27.05.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 31/20x, 27.05.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, bevor ein neues Arbeitsjahr beginnt, kann kein neues Arbeitsjahr mehr zu laufen beginnen. Auch bei weiter andauerndem Krankenstand entsteht dann kein neuer Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, während Sie krank sind, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Neue Ansprüche entstehen in dieser Zeit aber nicht mehr: Was erst entstanden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis länger gedauert hätte, bleibt unberücksichtigt.