Wie lange habe ich Zeit, meinen Urlaub zu verbrauchen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der unionsrechtlich gesicherte Urlaubsanspruch kann nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber seiner Aufforderungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist.OGH 8 ObA 23/23z, 27.06.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 23/23z, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UrlG §4 Abs5
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Urlaubsanspruch geht grundsätzlich nicht dadurch verloren, dass Sie ihn in einem bestimmten Zeitraum nicht verbrauchen. Ein Verfall kommt außerhalb der Verjährung im Regelfall nicht in Betracht. Der Anspruch bleibt Ihnen also bis zur Verjährung erhalten.
Ihr Arbeitgeber muss Sie auffordern, Ihren Urlaub zu verbrauchen, und Sie auf eine drohende Verjährung hinweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr unionsrechtlich gesicherter Urlaubsanspruch nicht verjähren. Es genügt nicht, dass Ihnen Urlaub gewährt worden wäre, wenn Sie ihn verlangt hätten.