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Kann ich mehrere Ansprüche in einer Klage geltend machen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Selbst wenn die Verbindung mehrerer Ansprüche in einer Klage unzulässig wäre, ist das nur ein Formfehler, den Sie verbessern können, solange dasselbe Gericht für alle Ansprüche zuständig ist. Nach Beginn der gemeinsamen Verhandlung kann dieser Formfehler überhaupt nicht mehr aufgegriffen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.01.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Selbst eine unzulässige objektive Klagenhäufung stellt bloß einen verbesserungsfähigen Formmangel dar, wenn das Prozessgericht für alle Ansprüche zuständig ist (so schon SZ 2/134).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte

Nein, nicht schon durch eine bloße Behauptung. Mehrere Beklagte können zwar bei einem gemeinsamen Gericht geklagt werden, wenn sie zusammen haften. Reicht das Vorbringen dazu inhaltlich nicht aus, wird dieser gemeinsame Gerichtsstand damit nicht begründet.

günstig für Beklagter Gemeinsamer Gerichtsstand mehrerer Beklagter

Nur unter einer Voraussetzung. Mehrere Beklagte mit verschiedenen Wohnsitzen können Sie an einem gemeinsamen Gerichtsstand nur dann zusammen klagen, wenn sie in Bezug auf den Streitgegenstand in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben Grund verpflichtet sind. Fehlt dieser enge Zusammenhang, trägt dieser gemeinsame Gerichtsstand nicht.

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