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Zählt bei der Kündigung, wie es mir danach ging?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber
Ob eine Kündigung berechtigt war, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem sie ausgesprochen wurde. Lag damals ein gesetzlicher Kündigungsgrund vor, wirkt eine spätere Änderung der Umstände nicht mehr zum Nachteil des Dienstgebers. Ob sich Ihr Gesundheitszustand nach der Kündigung gebessert hat, wird daher nicht geprüft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ob eine Kündigung nach § 37 Abs 2 Z 2 VBO Wien berechtigt ist, ist nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu beurteilen. War in diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Kündigungsgrund erfüllt, dann kann auch eine nachträgliche Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen. Ob wegen einer Besserung des Gesundheitszustandes nach der Kündigung allenfalls mit einer Verminderung der Dauer der Krankenstände zu rechnen ist, ist daher nicht zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

VBO Wien §37 Abs2 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung wegen häufiger Krankenstände

Entscheidend ist die Vorschau. Häufige, weit über dem Durchschnitt liegende Krankenstände machen Sie für den Dienst ungeeignet, wobei es auf die Ursachen nicht ankommt. Auf Dauer und Häufigkeit in der Vergangenheit allein darf sich der Dienstgeber aber nicht stützen: Er muss eine ungünstige Prognose begründen und trägt dafür das Risiko.

günstig für Arbeitnehmer Zeitpunkt der Entlassungsgründe

Nein. Ob eine Entlassung berechtigt war, richtet sich nur nach dem, was vor ihrem Ausspruch geschehen ist. Gründe, die schon vorlagen und erst später bekannt werden, dürfen dagegen herangezogen werden.

Verwandte Fragen

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