Darf mich mein Dienstgeber wegen einer privaten Straftat kündigen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.02.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Krankenträger, der wegen des Vergehens des teils vollendeten teils versuchten schweren Betruges verurteilt wurde.OGH 8 ObA 41/00p, 24.02.2000
- Dabei ist einerseits Art und Inhalt der strafbaren Handlung, insbesonders das verletzte Rechtsgut und andererseits die dienstliche Stellung und der dem Vertragsbediensteten in diesem Rahmen zugewiesene Aufgabenkreis zu berücksichtigen. Hier: bei Sachhehlerei eines beim Postzollamt Beschäftigten bejaht.) (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 45/89, 15.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 2/19f, 26.02.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Dienstgeber kann das Vertrauen in Sie auch durch Verhalten verlieren, das mit Ihrer Arbeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. Dass das Gesetz Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nennt, ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch andere Handlungen kommen daher in Betracht.
Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.