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Darf mich mein Dienstgeber wegen einer privaten Straftat kündigen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nicht ohne Weiteres. Steht die Straftat mit Ihrer Arbeit in keinem Zusammenhang, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die dienstlichen Belange so stark berührt sind, dass dem Dienstgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Dabei zählen die Art der Tat und Ihre dienstliche Stellung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.02.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Bei strafbaren Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis in keinem Zusammenhang stehen, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die genannten dienstlichen Belangnisse so weit berührt sind, daß dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. (Hier im Einzelfall bei falscher Beweisaussage verneint).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Ihr Dienstgeber kann das Vertrauen in Sie auch durch Verhalten verlieren, das mit Ihrer Arbeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. Dass das Gesetz Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nennt, ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch andere Handlungen kommen daher in Betracht.

günstig für Arbeitgeber Vertrauensverlust durch privates Verhalten

Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.

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