Kann mich mein Arbeitgeber wegen einer privaten Handlung entlassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Halten einer öffentlichen, gegen die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gerichteten Rede unter Hinweis auf die berufliche Stellung als Amtsärztin.OGH 8 ObA 44/22m, 30.08.2022
- Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum.OGH 9 ObA 35/12f, 29.05.2012
- Hier: § 27 Vlbg GdBG - Verletzung der persönlichen dienstlichen Verhaltenspflicht.OGH 9 ObA 270/99t, 17.11.1999
- Hier: Bei einer Vermengung einer Lebensgemeinschaft und einem Dienstverhältnis ist an das außerdienstliche Verhalten im Rahmen der Lebensgemeinschaft bzw deren Auflösung und Abwicklung kein so strenger Maßstab in Bezug auf die Auswirkungen von Äußerungen auf das Dienstverhältnis anzulegen.OGH 9 ObA 167/99w, 01.09.1999
- Es ist der Zusammenhang des außerdienstlichen Verhaltens mit der dienstlichen Position und dem damit verbundenen Aufgabengebiet und der Auswirkung auf das Dienstverhältnis zu beachten. Eine außerdienstliche Ehrverletzung kann eine Entlassung nur dann rechtfertigen, wenn zwischen ihr und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und die Ehrverletzung geeignet ist, sich auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken.OGH 9 ObA 167/99w, 01.09.1999
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- Hier: Verurteilung eines Betriebsratsmitglieds wegen versuchtem Betrug zu Lasten eines engen Geschäftspartners des Arbeitgebers.OGH 9 ObA 267/98z, 21.10.1998
- Hier jedoch besondere Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit - § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA.OGH 9 ObA 115/98x, 24.06.1998
- Die strafgerichtliche Verurteilung eines Angestellten wegen einer außerdienstlich begangenen Straftat bildet nicht zwangsläufig einen Entlassungsgrund. Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls wird auch in der Regel bei einem Kraftfahrer strenger zu beurteilen sein, als bei einem anderen Arbeitnehmer.OGH 9 ObA 115/98x, 24.06.1998
- Hier: Arbeitnehmer der Flughafen Wien Aktiengesellschaft veranlasste einen anderen Bediensteten, vom Artenschutzabkommen geschützte Kakteen, die er aus dem Urlaub in den Auslandsbereich des Flughafens eingebracht hat, in den Inlandsbereich zu überstellen.OGH 9 ObA 156/95, 22.11.1995
- An das außerdienstliche Verhalten eines Dienstnehmers ist kein so strenger Maßstab anzulegen wie an das Verhalten im Dienst.OGH 9 ObA 156/95, 22.11.1995
- Hier: Versuchter Ladendiebstahl in einer im selben Haus wie der Arbeitgeber untergebrachten Konsum - Filiale.OGH 9 ObA 53/95, 10.05.1995
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 77/90, 25.04.1990
- Wahrheitswidrige Darstellung von Vorkommnissen in der Privatsphäre (Alkoholisierung, Führerscheinentzug usw).OGH 4 Ob 33/80, 25.03.1980
- Das Verhalten muss aber so beschaffen sein, dass es nach den Umständen des Falles das dienstliche Vertrauen des Dienstgebers zu beeinflussen vermag.OGH 4 Ob 86/78, 24.10.1978
- Eheliche Untreue der angestellten Ehegattin.OGH 4 Ob 137/77, 18.10.1977
- Aus Eifersucht an dritten Personen begangene Körperverletzungen.OGH 4 Ob 81/77, 07.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029333 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 26.
- OGH 8 ObA 44/22m, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 57/20w, 18.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 18/18g, 29.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Entlassung wegen Untreue setzt voraus, dass Sie absichtlich und pflichtwidrig gegen die Interessen des Arbeitgebers verstoßen haben. Fahrlässigkeit reicht nicht, und Ihnen muss bewusst gewesen sein, dass Ihr Verhalten pflichtwidrig ist. Hat der Arbeitgeber die Handlung genehmigt oder durften Sie annehmen, er hätte bei Kenntnis der Lage zugestimmt, liegt weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden vor.
Nur wenn ein Zusammenhang mit Ihrem Dienstverhältnis besteht. Die Regelung dient unter anderem dazu, Ruhe und Ordnung im Betrieb zu erhalten. Ein Verhalten außerhalb der Arbeit muss sich daher mittelbar oder unmittelbar auf das Dienstverhältnis auswirken. Dass Sie einen Mitarbeiter in der Freizeit verletzt haben, reicht dafür für sich allein nicht aus.