Wann macht mich eine Straftat für den Arbeitgeber untragbar?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übermittlung einer Missbrauchsdarstellung von Minderjährigen in einer Chat-Gruppe unter ArbeitskollegenOGH 8 ObA 35/24s, 24.10.2024
- Hier: Verstoß gegen behördlich angeordnete Absonderung in der Freizeit.OGH 9 ObA 8/22z, 24.03.2022
- Hier: Neuerliche unbefugte Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges nach Abmahnung.OGH 8 ObA 32/03v, 30.10.2003
- Eine außerdienstliche Tat muss sich auf das Arbeitsverhältnis zumindest mittelbar auswirken, zum Beispiel dass dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers verwirkt wird, oder dass der Ruf des Arbeitgebers oder seines Unternehmens dadurch gefährdet wird, oder wenn die Tat störende Rückwirkungen auf das Betriebsklima zeitigen könnte.OGH 9 ObA 245/00w, 20.12.2000
- Hier: Amtsanmaßung eines Aufsichtsorgans nach dem stmk ParkgebührenG, der in einer Diskothek sich als Magistratsbeamter mit seinem Dienstausweis ausweisend Jugendliche kontrollierte. - Herabsetzung des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine untadelige Amtsführung der Aufsichtsorgane für die Überwachung des Parkgebührengesetzes.OGH 9 ObA 14/98v, 11.03.1998
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Eine Deckungshandlung des Arbeitnehmers, um einen ihm aus Versehen unterlaufenen Fehler zu verbergen, stellt insbesondere dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn dem Arbeitgeber dadurch (nämlich durch die Deckungshandlung) kein nennenswerter Schaden entstanden ist.OGH 9 ObA 10/93, 10.02.1993
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 207/90, 26.09.1990
- Hier: Manipulation am Fahrtenschreiber als Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 213/89, 27.09.1989
- Hier: Manipulation am Fahrtenschreiber bei laxer Handhabung der diesbezüglichen Vorschriften durch Arbeitgeber kein Entlassungsgrund (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 60/89, 10.04.1989
- Entlassungsgrund: schwerer Betrug am Arbeitgeber durch Geltendmachung zu hoher Benzinkosten für mehr als tatsächlich gefahrene Kilometer und manipulierte Rechnungen.OGH 14 ObA 19/87, 17.06.1987
- Zu bedenken ist auch, daß der Arbeitgeber auch das Eigentum der Mitarbeiter des Arbeitnehmers zu schützen verpflichtet ist.OGH 14 ObA 22/87, 24.03.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 8 ObA 35/24s, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 44/22m, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 8/22z, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.
Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit zählt nicht nur der letzte Vorfall, der unmittelbar zur Entlassung geführt hat. Zu berücksichtigen ist Ihr gesamtes Verhalten über einen längeren Zeitraum.