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Kann die Aufteilung der Anteile im Haus einfach neu festgesetzt werden?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerber
Nein, nicht ohne besonderen Grund. Eine Entscheidung über die Nutzwerte wird rechtskräftig und bleibt bindend, bis sie durch eine neue gerichtliche Entscheidung ersetzt wird. Liegt ein Grund für eine Neufestsetzung vor, tritt die alte Festsetzung nicht zur Gänze außer Kraft; es werden nur die nötigen Korrekturen auf ihrer Grundlage vorgenommen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Auch ein Sachbeschluß (Bescheid) über die Nutzwertfestsetzung erwächst in Rechtskraft; eine Neufestsetzung bedürfte eines besonderen Grundes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

WEG 1975 §3; WEG 1975 §3 Abs2; WEG 1975 idF 3.WÄG §26 Abs1 Z1

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