Zählt beim Spielautomaten das Einzelspiel oder der Gesamteinsatz?
günstig für Veranstalter betrifft Spieler, Automatenaufsteller, Veranstalter, Gastwirte
Bei einem Automaten, der so gebaut ist, dass ein einzelner Spielvorgang über Gewinn und Verlust entscheidet, kommt es für die Frage der geringen Beträge auf dieses Einzelspiel an. Nur wenn der Veranstalter absichtlich Serienspiele ermöglicht, wird anders gerechnet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Frage, ob um geringe Beträge (im Sinne des § 168 Abs 1 StGB) gespielt wird, ist bei Spielen an einem Spielautomaten, der seiner technischen Konstruktion nach so angelegt ist, daß ein Spielvorgang über Gewinn oder Verlust entscheidet, am Einzelspiel orientiert zu lösen, es sei denn, daß der Spielveranstalter vorsätzlich "Serienspiele" veranlaßt oder zu solchen Gelegenheiten bietet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Um geringe Beträge wird ungeachtet der Höhe des jeweiligen Einzeleinsatzes jedenfalls dann nicht gespielt, wenn vom Spielveranstalter Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die ein Serienspiel sowohl auf Veranstalterseite als auch auf Spielerseite als objektiv sicher und auch so gewollt erscheinen läßt.OGH 12 Os 49/02, 03.10.2002
- Daß auch die Summe aller Einsätze nur geringfügig sein darf, setzt das betreffende negative Tatbildmerkmal nicht voraus.OGH 9 Os 195/83, 13.12.1983
- Mit weiterer Begründung.OGH 10 Os 25/83, 15.03.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 10 Ob 30/24w, 09.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 168 · Glücksspiel
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