Zum Inhalt springen

Schützt mich das Glücksspielgesetz auch vor eigenen Verlusten?

günstig für Spieler betrifft Spieler, Spielbankbetreiber, Angehörige
Die Bestimmung über die Sperre von Spielern dient nicht nur öffentlichen Interessen. Sie verfolgt zumindest auch den Schutz der Vermögensinteressen des einzelnen Spielers.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Entgegen der in SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GSpG 1962 vertretenen Ansicht ist davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 nicht bloß den Schutz öffentlicher Interessen bezweckt, sondern zumindest auch den Schutz der (Vermögens)Interessen des einzelnen Spielers mitverfolgt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 19.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Glücksspielrecht als Schutz der Spieler
Schadenersatz · Glücksspielgesetz als Schutzvorschrift
Schadenersatz · Mitverschulden des Spielers beim Spielerschutz
Schadenersatz · Glücksspielaufsicht und Verluste der Spieler
Vertragsrecht · Nichtigkeit verbotener Glücksspielverträge