Schützt mich das Glücksspielgesetz auch vor eigenen Verlusten?
günstig für Spieler betrifft Spieler, Spielbankbetreiber, Angehörige
Die Bestimmung über die Sperre von Spielern dient nicht nur öffentlichen Interessen. Sie verfolgt zumindest auch den Schutz der Vermögensinteressen des einzelnen Spielers.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Entgegen der in SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GSpG 1962 vertretenen Ansicht ist davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 nicht bloß den Schutz öffentlicher Interessen bezweckt, sondern zumindest auch den Schutz der (Vermögens)Interessen des einzelnen Spielers mitverfolgt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Amtshaftung. Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen behauptetem mangelhaften Vollzug der Strafbestimmungen des Glücksspielgesetzes und Schäden einzelner Spieler.OGH 1 Ob 77/24s, 25.09.2024
- Hier: Die Bestimmung des § 3 GSpG 1989 verfolgt den Schutz der (Vermögens-)Interessen der einzelnen Spieler jedenfalls dann zumindest mit, wenn die Ausspielung mittels Spielautomaten mangels Erfüllung der kumulativen Voraussetzungen der Z 1 und 2 des § 4 Abs 2 GSpG 1989 in das Glücksspielmonopol eingriffe.OGH 6 Ob 118/12i, 20.03.2013
- Mit der Neufassung des § 25 Abs 3 GSpG durch das Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz (BGBl I 2005/105) wollte der Gesetzgeber nur Spielbanken, also „terrestrische Casinos“, in die Pflicht nehmen. Obwohl er von der Möglichkeit des Spielens im Internet wusste, bezog er diese Art des Glücksspiels nicht in die Schutzbestimmung des § 25 Abs 3 GSpG ein. Eine planwidrige Lücke liegt daher nicht vor, die analoge Anwendung von § 25 Abs 3 GSpG auf elektronische Lotterien scheidet somit aus.OGH 6 Ob 61/12g, 19.12.2012
- „Existenzbedrohend“ ist nicht im Sinne der Existenzminimumverordnung oder der Regelungen der Exekutionsordnung zum Existenzminimum, sondern allgemeiner im Sinne einer Störung der wirtschaftlichen, sozialen und familiären Grundlagen zu verstehen. Eine Beschränkung nur auf die Gefährdung des konkreten Existenzminimums wurde in der Entscheidung 2 Ob 136/06y keineswegs zum Ausdruck gebracht.OGH 2 Ob 252/09m, 25.03.2010
- Die Materialien zur Fassung der Novelle 2005 haben für die Auslegung der früheren Rechtslage keine Bedeutung.OGH 2 Ob 136/06y, 29.06.2006
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Eine Einschränkung dahin, dass eine derartige Existenzbedrohung bei pathogener Spielsucht (die hier bei der Spielerin festgestellt wurde) nur bei Gefährdung des konkreten Existenzminimums vorliegt und daher Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch ist, ist bei Anwendung des § 25 Abs 3 GSpG in der Fassung von 1989 nicht gerechtfertigt.OGH 2 Ob 136/06y, 29.06.2006
- Der Spieler soll vor einem existenzbedrohenden, somit einem seine wirtschaftlichen und damit auch sozialen und familiären Grundlagen zerstörenden Spielverhalten geschützt werden.OGH 2 Ob 136/06y, 29.06.2006
- Zu ersetzen ist der durch den rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen diese Schutznorm adäquat und kausal herbeigeführte Schaden.OGH 6 Ob 79/05v, 14.07.2005
- Zu welchem Zeitpunkt hätte auffallen müssen, dass die Verluste des Spielers existenzbedrohend werden, richtet sich nach den Umständen des zu beurteilenden Einzelfalls, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 6 Ob 244/04g, 15.12.2004
- Schutzgesetz zugunsten der Spielbankbesucher.OGH 1 Ob 52/04k, 18.03.2004
- Mit dieser Vorschrift ist ein Spieler, der unter Nachweis seiner Identität in der Spielbank Zutritt findet, somit dagegen geschützt, dass seine wirtschaftlichen und damit auch sozialen und familiären Grundlagen nicht zerstört werden. Eine Verletzung der Norm kann daher - neben erforderlichen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde - auch einen Schadenersatzanspruch des Spielers zur Folge haben.OGH 1 Ob 175/02w, 30.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 8 Ob 158/25f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 77/24s, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 33/23y, 05.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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