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Schützt das Glücksspielgesetz auch mein Vermögen als Spieler?

günstig für Spieler betrifft Spieler, Automatenbetreiber, Konsumenten
Ja. Die Regeln über das Glücksspielmonopol verfolgen zumindest auch den Schutz der Vermögensinteressen der einzelnen Spieler. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Ausspielung mit Automaten die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme nicht erfüllt und dadurch in das Monopol eingreift.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Angesichts der Absicht des Gesetzgebers, oberste Zielsetzung des Glücksspielgesetzes sei der Schutz des einzelnen Spielers, und des Grundes für den Ausnahmetatbestand des § 4 Abs 2 GSpG 1989 ist nach Auffassung des erkennenden Senats davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 3 GSpG 1989 zumindest auch den Schutz der (Vermögens‑)Interessen der einzelnen Spieler jedenfalls dann mitverfolgt, wenn die Ausspielung mittels Spielautomaten mangels Erfüllung der kumulativen Voraussetzungen der Z 1 und 2 des § 4 Abs 2 GSpG 1989 in das Glücksspielmonopol eingriffe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Genannte Normen

GSpG 1989 §3; GSpG 1989 §4 Abs2

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