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Zählt ein Feiertag im Krankenstand zu meinen Krankentagen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Arbeiter
Nein. Für einen Feiertag, der in Ihren Krankenstand fällt, bekommen Sie das Entgelt weiter. Dieser Tag wird aber nicht von Ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand abgezogen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Für einen in einen Krankenstand fallenden Feiertag ist das Entgelt weiter zu bezahlen, dieser Tag ist jedoch nicht vom Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 2 Abs 1 EFZG in Abzug zu bringen. (§ 48 ASGG).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101803 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

ARG §9 Abs1; EFZG §2

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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