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Bekomme ich im Urlaub und im Krankenstand das volle Entgelt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Während des Urlaubs und während eines Krankenstands erhalten Sie grundsätzlich jenes Entgelt, das Sie verdient hätten, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 36.

Genannte Normen

EFZG §3 Abs3; UrlG §6 Abs3; UrlG §10

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Höhe der Entgeltfortzahlung

Sie bekommen so viel, wie Sie vor der Verhinderung verdient haben. Mehr als bisher steht Ihnen nicht zu; Doppelbezüge gibt es für diese Zeiten nicht. Bei Provisionen wird nach dem bisherigen Durchschnitt gerechnet.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet Ihr Arbeitsverhältnis, während Sie krank sind, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Neue Ansprüche entstehen in dieser Zeit aber nicht mehr: Was erst entstanden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis länger gedauert hätte, bleibt unberücksichtigt.

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