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Muss ich das Gas beim Vermieter des Gastanks kaufen?

günstig für Lieferant betrifft Konsumenten, Hauseigentümer, Gaslieferanten, Unternehmer
Ja, eine solche Bindung ist üblich und zulässig. Es besteht ein Handelsbrauch, wonach die Vermietung eines Flüssiggastanks mit der Pflicht verbunden ist, das Gas für diesen Tank ausschließlich beim Vermieter zu beziehen. Darin liegt auch dann kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn die Bindung fünf Jahre dauert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Es besteht ein Handelsbrauch, wonach die Vermietung von Flüssiggastanks durch den Flüssiggaslieferanten mit einer Alleinbezugsverpflichtung des Mieters bezüglich Flüssiggas für diesen Tank verknüpft ist. Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Flüssiggaslieferanten liegt bei Koppelung des Bestandvertrages mit der ausschließlichen Bezugsverpflichtung nicht vor; dies gilt auch dann, wenn die Bindung fünf Jahre beträgt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106037 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

KartG 1988 §35 Abs1 Z1; KartG 1988 §35 Abs1 Z4

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