Wann macht mich ein Bierbezugsvertrag zu abhängig?
günstig für Gastwirt betrifft Gastwirt, Unternehmer, Brauerei, Tankstellenpächter
Sittenwidrig ist ein langfristiger Bierbezugsvertrag erst, wenn die Ausschließlichkeitsbindung Ihre wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit als Gastwirt in unvertretbarer Weise einengt und Sie dadurch in eine Abhängigkeit von der Brauerei geraten, die dem redlichen Geschäftsverkehr widerspricht. Dabei zählt nicht nur die Dauer der Bindung, sondern auch Inhalt, Motiv und Zweck des Vertrags. Für vergleichbare Bezugsverträge gilt dasselbe, für einen Jagdpachtvertrag ohne besonderen Grund aber nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Eine Sittenwidrigkeit langfristiger Bierbezugsverträge wird nur dann angenommen, wenn durch die Ausschließlichkeitsbindung und ihre Ausgestaltung im Einzelfall die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirtes in unvertretbarer Weise eingeengt wird, sodaß er in eine mit den Anschauungen des redlichen Geschäftsverkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit zur Brauerei gerät. Ob ein langfristiger Bierbezugsvertrag sittenwidrig ist, hängt nicht nur von der zeitlichen Dauer der vertraglichen Bindung, sondern ganz allgemein vom Inhalt, Motiv und Zweck des Vertrages ab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Jagdpachtvertrag kann Bezugsverträgen ohne besonderen Grund nicht gleichgehalten werden.OGH 1 Ob 108/03v, 25.06.2004
- Hier: Tankstellenvertrag.OGH 6 Ob 322/00x, 22.02.2001
- Die zu den Bierbezugsverträgen entwickelten Grundsätze gelten auch für andere vergleichbare Bezugsverträge.OGH 6 Ob 322/00x, 22.02.2001
- Bei Bezugsverträgen mit längerer Bindung ist auch zu berücksichtigen, welches Äquivalent für die Beschränkung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit zur Verfügung gestellt wird.OGH 6 Ob 322/00x, 22.02.2001
- Die Zulässigkeit langfristiger Bindungen hängt vom Inhalt, vom Motiv und vom Zweck des Vertrages ab, also von einer im Einzelfall umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien, im Regelfall vom Bestandinteresse der einen Partei und dem Auflösungsinteresse der anderen, ab.OGH 6 Ob 322/00x, 22.02.2001
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kaffeebezugsvertrag.OGH 7 Ob 211/99a, 11.05.2000
- Hier: AutomatenaufstellungsvertragOGH 7 Ob 595/85, 04.07.1985
- SchmiermittelbezugsvertragOGH 5 Ob 732/81, 18.01.1983
- Je größer die Gegenleistungen des Getränkeerzeugers sind, desto einschneidender können im Einzelfall die Bindungen sein, die der Gastwirt im Interesse einer sachgerechten Risikobegrenzung auf Seite des Getränkeerzeugungsunternehmens noch hinnehmen muß.OGH 3 Ob 600/82, 10.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 4 Ob 7/22s, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 42/17w, 29.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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