Zum Inhalt springen

Ist eine Vertragsklausel zur Therme auf meine Kosten gültig?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Die Pflicht des Vermieters, eine mitvermietete Heiztherme, einen Warmwasserboiler oder ein sonstiges Wärmebereitungsgerät zu erhalten, kann auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Eine gegenteilige Regelung im Mietvertrag ist nichtig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 24.01.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Nach Art 4 § 1 WRN 2015, BGBl I 2014/100, kann die Erhaltungspflicht des Vermieters betreffend eine mitvermietete Heiztherme, einen Warmwasserboiler oder ein sonstiges mitvermietetes Wärmebereitungsgerät in der Wohnung für den Teilanwendungsbereich des § 1 Abs 4 MRG durch vertragliche Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden (Hinweis: 3 Ob 195/21d Rz 3). Eine dem widersprechende Regelung im Mietvertrag ist nichtig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Thermenreparatur vor der Gesetzesänderung

Nein. Haben Sie als Mieter den Aufwand für die Erhaltung eines mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts schon vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung getragen, können Sie Ihren Ersatzanspruch nicht auf diese damals noch nicht geltende Erhaltungspflicht des Vermieters stützen.

günstig für Vermieter Erhaltungspflicht bei Genossenschaftswohnungen

Bei Wohnungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung kann die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters nicht durch Vertrag abbedungen werden. Für Geräte wie Durchlauferhitzer, Elektroboiler oder Thermen gilt das nicht. Wurde deren Reparatur oder Erneuerung im Vertrag auf Sie überwälzt, ist diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Erhaltungspflicht des Vermieters für Heizung und Warmwasser
Mietrecht · Wartung der Therme im Mietvertrag
Mietrecht · Kaputte Heiztherme in der Mietwohnung