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Können wir vereinbaren, dass das Haus doch aufgeteilt wird?

betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eigentümer
Fällt eine Liegenschaft unter eine gesetzliche Ausnahme, kann sie im außerstreitigen Aufteilungsverfahren nicht aufgeteilt werden. Eine Vereinbarung der Parteien, sie dennoch einzubeziehen, ist unzulässig, weil das Gesetz hier zwingend ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Eine Parteienvereinbarung, eine Liegenschaft, die unter einen der Ausnahmetatbestände des § 82 Abs 1 EheG fällt, dennoch der Aufteilung im außerstreitigen Verfahren zu unterziehen, ist wegen des zwingenden Charakters der angeführten Gesetzesbestimmung unzulässig (so schon EFSlg 57329).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1

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