Können wir vereinbaren, dass das Haus doch aufgeteilt wird?
betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eigentümer
Fällt eine Liegenschaft unter eine gesetzliche Ausnahme, kann sie im außerstreitigen Aufteilungsverfahren nicht aufgeteilt werden. Eine Vereinbarung der Parteien, sie dennoch einzubeziehen, ist unzulässig, weil das Gesetz hier zwingend ist.
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Eine Parteienvereinbarung, eine Liegenschaft, die unter einen der Ausnahmetatbestände des § 82 Abs 1 EheG fällt, dennoch der Aufteilung im außerstreitigen Verfahren zu unterziehen, ist wegen des zwingenden Charakters der angeführten Gesetzesbestimmung unzulässig (so schon EFSlg 57329).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine während aufrechter Lebensgemeinschaft erworbene und in die Ehe eingebrachte Liegenschaft.OGH 1 Ob 13/24d, 05.03.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 13/24d, 05.03.2024
Genannte Normen
EheG §82 Abs1
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