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Kann ich trotz unserer Vereinbarung noch eine Aufteilung beantragen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Nein, soweit die Vereinbarung reicht. Haben Sie und Ihr Ehepartner die Aufteilung wirksam vertraglich geregelt, ist eine gerichtliche Aufteilung in diesem Umfang ausgeschlossen. Die Anrufung des Gerichts im Verfahren außer Streitsachen ist dann unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Eine rechtswirksame Regelung nach § 97 Abs 2 EheG schließt, soweit sie reicht, eine Aufteilung gemäß den §§ 81 ff EheG aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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