Kann ich trotz unserer Vereinbarung noch eine Aufteilung beantragen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Nein, soweit die Vereinbarung reicht. Haben Sie und Ihr Ehepartner die Aufteilung wirksam vertraglich geregelt, ist eine gerichtliche Aufteilung in diesem Umfang ausgeschlossen. Die Anrufung des Gerichts im Verfahren außer Streitsachen ist dann unzulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Eine rechtswirksame Regelung nach § 97 Abs 2 EheG schließt, soweit sie reicht, eine Aufteilung gemäß den §§ 81 ff EheG aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schriftliche außergerichtliche Vereinbarung zwischen Ex-Ehegatten über Vermögensaufteilung, die während des anhängigen Aufteilungsverfahrens geschlossen wurde; Streitiges Verfahren.OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020
- Die Anrufung des Gerichts im Verfahren außer Streitsachen ist daher unzulässig, soweit die Ehegatten die Aufteilung in zulässiger Weise vertraglich geregelt haben.OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020
- Zu § 97 EheG idF d FamRÄG 2009; BGBl I 2009/75.OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020
- Es ist verfassungskonform § 97 EheG in der Fassung des FamRÄG 2009 rückwirkend auf Vorausvereinbarungen anzuwenden, die vor Inkrafttreten des FamRÄG 2009 geschlossen wurden.OGH 1 Ob 144/12a, 15.11.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 46/20a, 25.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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