Bekomme ich Honorar zurück, wenn die Beratung falsch war?
günstig für Berater betrifft Klienten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmer
Hat ein Steuerberater ein falsches Gutachten erstattet und ist er darauf gestützt jahrelang auftragsgemäß für Sie tätig geworden, können Sie die bereits gezahlten Honorare nicht mit der Begründung zurückfordern, die Leistung sei wertlos gewesen. Eine Rückforderung ist in einem solchen Fall nur nach den Regeln über den Schadenersatz möglich.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Wenn ein Steuerberater ein falsches Gutachten über die Steuerfreiheit einer bestimmten Geschäftstätigkeit erstattet und darauf basierend jahrelang für den Klienten auftragsgemäß tätig ist, können die bereits bezahlten Honorare nicht wegen Wertlosigkeit der Leistungen gestützt auf § 1431 ABGB sondern nur nach Schadenersatzrecht zurückverlangt werden (Abkehr von der Judikatur zur Rückforderung von Anwaltshonoraren: SZ 52/73; 1 Ob 2029/96f).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: RechtsanwaltshonorarOGH 17 Ob 20/25b, 25.02.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 17 Ob 20/25b, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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