Haftet mein Steuerberater für einen falschen Rat?
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Ein Steuerberater muss die besondere Sorgfalt eines Fachmanns einhalten. War er jahrelang für Sie tätig, treffen ihn Schutz-, Fürsorge- und Aufklärungspflichten. Schon die beiläufige Äußerung, er wisse von der Sache und das gehe in Ordnung, kann ein Rat sein, für den er einstehen muss.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein Steuerberater übt ein "qualifiziertes Gewerbe" im Sinn des § 1299 ABGB aus. Einem Steuerberater, der für seinen Mandanten jahrelang tätig war, obliegt aufgrund dieser Tätigkeit für den Mandanten eine Schutzpflicht, Fürsorgepflicht und Aufklärungspflicht. Eine Äußerung des Steuerberaters, "er wisse von der Sache, das gehe in Ordnung", kann durchaus als "Rat" im Sinne des § 1299 ABGB verstanden werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- 2. Rechtsgang zu 6 Ob 144/08g.OGH 6 Ob 44/09b, 26.03.2009
- Der jahrelang mit der Buchhaltung und den steuerlichen Belangen des Klienten beauftragte Steuerberater ist verpflichtet, diesen zu einer entsprechend geordneten Belegsammlung, allenfalls zur Führung von solchen Grundaufzeichnungen, die ihm die "zeitnahe" Buchung der Touristenexportgeschäfte ermöglichen oder allenfalls zur Führung eigener, den einschlägigen Bestimmungen entsprechende Listen anzuhalten, falls ihm nicht ohnehin eine getrennte und übersichtliche Aufbuchung nach den tatsächlich übergebenen Belegen möglich ist.OGH 6 Ob 82/99y, 24.02.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 5 Ob 62/24i, 03.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 47/20y, 16.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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