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Haftet jemand für einen falschen Rat ohne Bezahlung?

günstig für Ratsuchender betrifft Ratsuchende, Sachverständige, Berater, Konsumenten, Unternehmer
Für die Haftung eines Sachverständigen für einen nachteiligen Rat kommt es nicht darauf an, ob er ein Entgelt verlangt hat. Entscheidend ist, ob der Rat selbstlos erteilt wurde. Nur bei einem wirklich selbstlosen Rat gilt der strengere Maßstab nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Für die Frage, ob eine Haftung nach § 1300 ABGB erster Satz ("gegen Belohnung") oder nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung in Betracht kommt, ist nicht das Verlangen eines Entgelts wesentlich, sondern ob der Rat selbstlos erfolgte (siehe SZ 54/41; JBl 1991,249; RdW 1991,232).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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