Haftet ein Gutachter, wenn ich wegen seines Fehlers verliere?
günstig für Prozesspartei betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Sachverständige
Gibt ein vom Gericht bestellter Sachverständiger schuldhaft ein falsches Gutachten ab, haftet er den Parteien des Prozesses für die Folgen. Ob Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, hängt davon ab, ob der frühere Prozess für Sie günstiger ausgegangen wäre, wenn das Gutachten in allen begutachteten Punkten richtig gewesen wäre.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
1. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Prozessparteien gegenüber für die Folgen dieses Versehens.
2. Ob einer Prozesspartei durch ein solches schuldhaftes Fehlverhalten des Sachverständigen ein Schaden entstanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die Entscheidung im Vorprozess für sie günstiger ausgefallen wäre, wenn der Sachverständige dort ein in allen von ihm begutachteten Fragen richtiges Gutachten abgegeben hätte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mangels Organstellung gilt das auch für nichtamtliche Sachverständige im Sinn des § 52 Abs 2 AVG.OGH 3 Ob 165/25y, 17.12.2025
- Dass die (vereinzelte) Entscheidung 8 Ob 35/23i – möglicherweise mit anderem Ergebnis – auf die Rechtsprechung zur Anwaltshaftung Bezug nimmt, ohne sich mit der dargestellten ständigen Rechtsprechung zur Haftung von Sachverständigen auseinanderzusetzen, kann keine erhebliche Rechtsfrage begründen.OGH 1 Ob 132/23b, 20.09.2023
- So schon 6 Ob 634/77; 8 Ob 505/86; 1 Ob 263/02m; 4 Ob 228/05s; 3 Ob 258/15k; 2 Ob 7/23b ua.OGH 1 Ob 132/23b, 20.09.2023
- Dabei ist nicht zu prüfen, wie die in Frage stehende unter Mitwirkung des Sachverständigen zustande gekommene gerichtliche Entscheidung richtig zu lauten gehabt hätte. Entscheidend ist allein, welchen Einfluss ein sachlich richtiges Gutachten des Sachverständigen auf die Entscheidung gehabt hätte.OGH 1 Ob 132/23b, 20.09.2023
- Das Gericht ist im Haftungsprozess gegen den Sachverständigen – solange keine Streitverkündung erfolgt – nicht an die Verfahrensergebnisse des Vorprozesses gebunden.OGH 8 Ob 35/23i, 24.05.2023
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Das Gericht hat bei der Beurteilung des hypothetischen Verfahrensausgangs des Vorprozesses nicht darauf abzustellen, wie das Gericht des Vorprozesses seinerzeit entschieden hätte, sondern darauf, wie der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen.OGH 8 Ob 35/23i, 24.05.2023
- Hier: (verfrühter) Haftungsprozess gegen Sachverständigen wegen eines in einem nach wie vor anhängigen Mietzins- und Räumungsverfahren erstatteten, angeblich unrichtigen Gutachtens über die Ursache von Schimmelbildung im Mietobjekt.OGH 8 Ob 76/22t, 21.11.2022
- Hier: Klagsrückziehung nach Erstattung eines unrichtigen Gutachtens.OGH 7 Ob 96/19x, 23.10.2019
- Hier: Zur Haftung eines im staatsanwaltschaftlichem Ermittlungsverfahren bestellten Sachverständigen für infolge Unrichtigkeit ermittelter Schmerzperioden entstandene Prozesskosten.OGH 10 Ob 4/18p, 23.05.2018
- Ob der natürliche Kausalzusammenhang gegeben ist, ist eine reine Tatsachenfrage.OGH 8 Ob 27/15a, 24.03.2015
- Allerdings kann in Strafsachen der Verurteilte, solange das Verfahren noch anhängig oder ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.OGH 8 Ob 36/14y, 30.10.2014
- Dies hat auch für den im Strafverfahren bestellten Sachverständigen zugunsten des Angeklagten beziehungsweise Beschuldigten zu gelten.OGH 8 Ob 36/14y, 30.10.2014
- Schadenersatzansprüche und eine Haftung für Schäden resultierend aus unrichtigen Sachverständigengutachten können auch bestehen, wenn diese nicht Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung wurden. Hier: Schadenersatzanspruch hinsichtlich Sachverständigengebühren.OGH 2 Ob 180/08x, 30.10.2008
- Es ist nur zu beurteilen, ob das Fehlverhalten des Sachverständigen einen bestimmten Schaden herbeiführte oder ob der gleiche Erfolg auch eingetreten wäre, wenn der Sachverständige ein sachlich richtiges Gutachten erstattet hätte; weitere für den Kausalzusammenhang im juristischen Sinn bedeutsame Wertungsfragen, etwa im Sinne der Beurteilung der Adäquanz, sind hier nicht zu lösen.OGH 6 Ob 85/07d, 25.05.2007
- Der Schadenersatzanspruch setzt unter anderem voraus, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens ausschlaggebend für die die Prozesspartei beschwerende Entscheidung war. Entscheidend ist allein, welchen Einfluss ein sachlich richtiges Gutachten des Sachverständigen auf die Entscheidung gehabt hätte. Diese Frage betrifft die Kausalität.OGH 4 Ob 228/05s, 14.02.2006
- Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der im Zivilprozess ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Parteien gegenüber persönlich und unmittelbar nach §§ 1295, 1299 ABGB für den durch ein unrichtiges Gutachten verursachten Schaden.OGH 3 Ob 93/05f, 20.10.2005
- Hier: Zahlung der vom Sachverständigen verzeichneten und ihm rechtskräftig zugesprochenen Gebühren.OGH 3 Ob 284/01p, 18.07.2002
- Es ist im zu beurteilenden Vorprozess zu keiner gerichtlichen Entscheidung gekommen, die Frage, ob ein allfälliges schuldhaftes Verhalten des Sachverständigen kausal für den behaupteten Vermögensschaden Zahlung der vom Sachverständigen verzeichneten und ihm rechtskräftig zugesprochenen Gebühren war, nach der juristischen Kausalität als Rechtsfrage zu beurteilen.OGH 3 Ob 284/01p, 18.07.2002
- Die Frage, ob das Gericht eine andere oder die gleiche Sachentscheidung getroffen hätte, betrifft die (irrevisible) Beurteilung der natürlichen Kausalität des Fehlverhaltens des Sachverständigen für den der Prozesspartei entstandenen Schaden.OGH 8 Ob 505/86, 10.04.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 46.
- OGH 3 Ob 178/25k, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 165/25y, 17.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 49/24p, 03.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 29/23x, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 132/23b, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 28/22m, 21.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 59/20x, 17.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
Schadenersatz · Haftung des behördlich bestellten Sachverständigen
Schadenersatz · Haftung des Gerichtssachverständigen gegenüber Parteien
Vertragsrecht · Haftung für ein Gutachten
Schadenersatz · Haftung des Gutachters gegenüber Dritten