Sind die Standesregeln der Rechtsanwälte verbindliches Recht?
betrifft Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter, Mandanten
Ja. Die vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag erlassenen Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten und für die Ausbildung der Anwaltsanwärter sind keine bloßen Empfehlungen. Ihnen kommt der Charakter einer Verordnung zu, sie sind also wie eine Rechtsvorschrift anzuwenden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Den vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag gemäß § 37 Z 1 RAO erlassenen Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwalts und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977, derzeit gültige Fassung vom 9. 4. 1999), kommt Verordnungscharakter zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: RL-BA 2015.OGH 6 Ob 166/18g, 26.09.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 166/18g, 26.09.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
RL-BA 1977 allg; RL-BA 2015 allg
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