Sind die Honorarrichtlinien der Anwälte für mich verbindlich?
günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Rechtsschutzversicherte, Beschuldigte
Die Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte sind keine Rechtsvorschrift und binden daher nicht. Sie gelten aber als eine Art zusammengefasstes Sachverständigengutachten für jene Leistungen, die der Rechtsanwaltstarif nicht regelt, besonders für die Tätigkeit im Strafverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Den AHR kommt normativer Charakter nicht zu; sie stellen aber doch ein kodifiziertes Sachverständigengutachten für jene anwaltlichen Leistungen dar, die im Rechtsanwaltstarifgesetz nicht geregelt werden, insbesondere für Leistungen des Rechtsanwalts in offiziosen Strafverfahren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erstellung der Verzeichnisse für die in Verfahrenshilfesachen erbrachten Leistungen.OGH 20 Ds 8/24t, 13.08.2025
- Die AHK sind auch im Rahmen des Art 6.6.1. ARB 2003 für die Frage der Angemessenheit von anwaltlichen Leistungen heranzuziehen, die im RATG nicht geregelt sind.OGH 7 Ob 52/24h, 19.06.2024
- Hier: Ermittlung der Bemessungsgrundlage für einen Realteilungsvertrag.OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022
- Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.OGH 1 Ob 630/90, 13.02.1991
- Kein normativer Charakter mit Wirkung auf Nichtrechtsanwälte.OGH 7 Ob 1525/86, 13.07.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 7 Ob 174/25a, 19.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 95/18h, 12.06.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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