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Kann ich mehrere Beklagte bei einem Gericht klagen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Bürgen, Unternehmer
Wollen Sie mehrere Beklagte gemeinsam bei einem Gericht klagen, müssen die Ansprüche zusammenhängen. Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn eine gemeinsame Verhandlung geboten erscheint, damit keine einander widersprechenden Entscheidungen ergehen, etwa bei Mithaftung oder bei einer Bürgschaft. Diesen Zusammenhang müssen Sie als Kläger beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.02.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

1.) Zu Art 6 Z 1 LGVÜ/EuGVÜ ist anerkannt, dass zwischen den Klagsansprüchen gegen mehrere Beklagte ein gewisser Zusammenhang, eine Konnexität bestehen muss. Der zur Zuständigkeitsbegründung notwendige Charakter des Zusammenhangs zwischen den einzelnen Klagen wird autonom bestimmt (EuGHSlg 1988, 5565, 5584 - Kafelis/Schröder). 2.) Nach dem EuGH ist Art 22 Abs 3 LGVÜ/EuGVÜ zur Lösung der Frage nach dem Zusammenhang heranzuziehen. Demnach liegt ein Zusammenhang dann vor, wenn eine gemeinsame Verhandlung oder Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten. Es ist Sache des nationalen Gerichtes, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. 3.) Dieser Zusammenhang wird zu bejahen sein, wenn die Klagen im Wesentlichen tatsächlich oder rechtlich gleichartig sind. Allgemein bejaht wird dieser Zusammenhang bei Gesamtschuldnerschaft und Bürgschaft. Der erforderliche Sachzusammenhang wird in der Regel immer dann vorliegen, wenn die Entscheidung über den einen Anspruch von dem anderen abhängt oder wenn beide Ansprüche von der Lösung einer gemeinsamen Vorfrage abhängen. Ob diese Abhängigkeit besteht, ist nach der lex causae zu bestimmen. 4.) Die Beweislast für die Voraussetzung der Konnexität trägt der Kläger, der den Gerichtsstand für sich in Anspruch nehmen will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115274 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Genannte Normen

EuGVÜ Art6 Z1; EuGVÜ Art22 Abs3; LGVÜ Art6 Z1; LGVÜ Art22 Abs3; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art6 Nr1; EUGVVO 2012 Art8 Nr1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte

Nein, nicht schon durch eine bloße Behauptung. Mehrere Beklagte können zwar bei einem gemeinsamen Gericht geklagt werden, wenn sie zusammen haften. Reicht das Vorbringen dazu inhaltlich nicht aus, wird dieser gemeinsame Gerichtsstand damit nicht begründet.

günstig für Beklagter Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte

Mehrere Beklagte dürfen Sie nur dann gemeinsam an einem Gericht klagen, wenn es für den Streit kein gemeinsames besonderes Gericht gibt. Können Sie beide wegen derselben Schäden am selben besonderen Gericht klagen, ist das gemeinsame Gericht für Streitgenossen ausgeschlossen.

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