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Gelten wir als eng verbundene Kläger, wenn nur eine Vorfrage gleich ist?

betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Mehrere Personen gelten nur dann als eng verbundene Streitgenossen, wenn ihre Ansprüche selbst auf derselben Grundlage beruhen. Es genügt nicht, dass ihnen nur bei einer Vorfrage ein gemeinsames Recht zusteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Um eine materielle Streitgenossenschaft annehmen zu können, reicht eine Rechtsgemeinschaft bezüglich eines nur eine Vorfrage bildenden Sachanspruches oder Rechtsanspruches nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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