Gelten wir als eng verbundene Kläger, wenn nur eine Vorfrage gleich ist?
betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Mehrere Personen gelten nur dann als eng verbundene Streitgenossen, wenn ihre Ansprüche selbst auf derselben Grundlage beruhen. Es genügt nicht, dass ihnen nur bei einer Vorfrage ein gemeinsames Recht zusteht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Um eine materielle Streitgenossenschaft annehmen zu können, reicht eine Rechtsgemeinschaft bezüglich eines nur eine Vorfrage bildenden Sachanspruches oder Rechtsanspruches nicht aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs.OGH 18 OCg 6/18h, 15.05.2019
- Hier: Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit; die Einbeziehung der Eigentümer der beiden zwischen dem herrschenden und dienenden Grundstück liegenden Grundstücke in das Prozessrechtsverhältnis ist nicht erforderlich.OGH 1 Ob 101/16h, 21.06.2016
- Eine Rechtsgemeinschaft nur im Vorfragebereich reicht auch nicht aus, die Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 1 JN zu bewirken.OGH 4 Ob 238/15a, 15.12.2015
- Eine Rechtsgemeinschaft als materielle Streitgenossenschaft muss sich auf den Streitgegenstand "im engeren Sinn" beziehen.OGH 1 Ob 309/02a, 28.01.2003
- Hier bezieht sich die Rechtsgemeinschaft als Grundlage der geltend gemachten Leistungsbegehren nur auf den Vorfragenbereich.OGH 1 Ob 267/02z, 28.01.2003
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ist die Verpflichtung der Beklagten, die Differenzbeträge zwischen den nach Miteigentumsanteilen und den nach Nutzflächen errechneten Betriebskosten und Aufzugskosten zu zahlen, Streitgegenstand; die Miteigentumsgemeinschaft zwischen ihnen und der Wohnungseigentumsvertrag betreffen den Vorfragenbereich.OGH 5 Ob 47/90, 26.06.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 5 Ob 123/24k, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 201/21a, 22.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Streitgenossenschaft aus demselben Sachverhalt
Verfahrensrecht · Mehrere Schädiger gemeinsam klagen
Verfahrensrecht · Verbindung mehrerer Schädiger
Verfahrensrecht · Gemeinsames Auftreten mehrerer Kläger
Verfahrensrecht · Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte