Zum Inhalt springen

Gilt eine Zustellung, wenn ich umgezogen bin und nichts sagte?

günstig für Gegner betrifft Parteien, Kläger, Beklagte
Ziehen Sie während eines Verfahrens um, von dem Sie wissen, und teilen Sie das dem Gericht nicht unverzüglich mit, darf weiterhin an die alte Adresse zugestellt werden. Das gilt, solange das Gericht davon auch nicht auf andere Weise erfährt. Eine dort hinterlegte Sendung wirkt als Zustellung, gleichgültig wo Sie sich tatsächlich aufhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 12.04.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Ändert die Partei während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, die Abgabestelle, ohne dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen, und wird die Aufgabe der bisherigen Abgabestelle dem Gericht auch nicht auf andere Weise bekannt, so kann weiterhin an die bisherige Abgabestelle zugestellt werden. Eine Hinterlegung nach § 17 ZustG wirkt daher als Zustellung, und zwar unabhängig davon, wo sich die Partei befindet und welche Abgabestelle für sie sonst in Betracht gekommen wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

ZustG §8 Abs2; ZustG §17

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Adressänderung während des Verfahrens
Verfahrensrecht · Keine Nachforschung nach der neuen Adresse
Arbeitsrecht · Zustellung der Kündigung an alte Adresse
Verfahrensrecht · Zustellung an der Nachsendeadresse
Verfahrensrecht · Zustellung bei vorzeitiger Abholung