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Zahlt die Versicherung noch, wenn der Zustand danach weiter andauert?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Unternehmer, Freiberufler, Versicherer
Entscheidend ist, ob ein bestimmter Zustand fortdauert und dieses Fortdauern nicht nur die Leistungspflicht auslöst, sondern auch den Umfang der Leistung bestimmt. Dann liegt ein gedehnter Versicherungsfall vor, typisch etwa bei Feuer, Krankheit oder einer Betriebsunterbrechung. Ein bloß schrittweiser Eintritt des Ereignisses genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 09.11.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Für die Annahme eines gedehnten (gestreckten) Versicherungsfalles ist wesentlich und maßgeblich nicht etwa das schrittweise Eintreten des Ereignisses, sondern die Tatsache, dass ein bestimmter Zustand fortdauert. Dabei darf die Fortdauer des Ereignisses nicht nur die Pflicht des Versicherers zur Leistung begründen, sondern muss den Umfang der Versicherungsleistung im Einzelfall bestimmen. Typisch sind gedehnte Versicherungsfälle in der Feuerversicherung und in der Krankenversicherung, aber wohl auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung. (Hier: neue Krankenstände nach Versicherungsende.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116397 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger 1995 Art3; AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger 1995 Art6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Jahresfrist bei dauernder Invalidität

Nein. Nach diesen Bedingungen ist eine dauernde Invalidität nur gedeckt, wenn sie sich innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag ergibt. Tritt der Dauerschaden erst später auf, ist er vom Versicherungsschutz ausgenommen.

günstig für Versicherer Rechtsschutz bei Corona-Betretungsverboten

Nein. Wollen Sie Ansprüche gegen eine Betriebsunterbrechungsversicherung durchsetzen, die auf behördlichen Betretungsverboten während der Corona-Pandemie beruhen, greift der Ausschluss in den Rechtsschutzbedingungen. Es besteht jedenfalls ein mittelbarer Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen.

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