Darf mein Arbeitgeber Fingerabdrücke zur Zutrittskontrolle ohne Betriebsrat einführen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 22.01.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verwendung eines GPS-Ortungssystems in einem Dienstfahrzeug des Arbeitnehmers während dessen Arbeitszeit und Freizeit berührt die Menschenwürde.OGH 9 ObA 120/19s, 22.01.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 120/19s, 22.01.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 96 · Zustimmungspflichtige Maßnahmen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht jede Kontrollmaßnahme und nicht jedes technische Kontrollsystem braucht die Zustimmung des Betriebsrats. Nötig ist sie nur, wenn mit der Einführung die Menschenwürde der Arbeitnehmer berührt wird. Das ist in einem zweiten Schritt gesondert zu prüfen.
Nein. Der Arbeitgeber darf und muss nicht nachforschen, wie der Betriebsrat innerlich zu seiner Erklärung gekommen ist. Etwas anderes gilt nur, wenn ihm bekannt war oder bekannt sein musste, dass die Erklärung der vorsitzenden Person durch keinen Beschluss gedeckt ist.