Gilt eine frühe Vereinbarung über die Abfertigung neu?
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Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.03.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 10/16k, 18.03.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
BMSVG §47 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber wieder zu arbeiten beginnen. Dann besteht die Beitragspflicht zur betrieblichen Vorsorge schon ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsverhältnisses. Auf die Dauer des früheren oder des neuen Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an.
Ja. Das Gesetz ist zwar erst am 1. Juli 1979 in Kraft getreten, doch wirken auch davor zurückgelegte Zeiten anspruchsbegründend. Die Übergangsregel gilt nur für Abfertigungsansprüche, die bis dahin entstanden und bereits erfüllt waren.