Bleibt meine Abfertigung erhalten, wenn ich in den Vorstand wechsle?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.08.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Günstigkeitsvergleich für Vereinbarung über die Anrechnung der Zeiten als Heimarbeiter für das Arbeitsverhältnis ohne Auszahlung der Abfertigung.OGH 8 ObA 92/01i, 13.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028466 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn die Arbeitsverhältnisse unmittelbar aneinander anschließen. Dann werden alle Zeiten zusammengerechnet, gleichgültig wie das frühere Arbeitsverhältnis geendet hat; selbst eine Entlassung schadet nicht. Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zählen dagegen nicht zusammen, auch nicht innerhalb eines Konzerns.
Nein. Solange ein Angestellter einer Aktiengesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats ist, ruht sein bestehendes Dienstverhältnis, es erlischt aber nicht. Anders liegt es bei der Bestellung zum Vorstandsmitglied: Dann erlischt das bisherige Angestelltenverhältnis im Zweifel, und die Abfertigung wird fällig.