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Zahlt mein Arbeitgeber die Abfertigung ab dem ersten Tag?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Saisonbeschäftigte, Vorsorgekasse
Ja, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber wieder zu arbeiten beginnen. Dann besteht die Beitragspflicht zur betrieblichen Vorsorge schon ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsverhältnisses. Auf die Dauer des früheren oder des neuen Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

In jenen Fällen, in denen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird, setzt die Beitragspflicht des § 6 Abs 1 BMSVG bereits mit dem ersten Tag dieses Nachfolgearbeitsverhältnisses ein und zwar unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsverhältnisses und jener des Nachfolgearbeitsverhältnisses.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

BMSVG §6 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Übertritt in die Abfertigung neu

Ja. Eine Vereinbarung über den Übertritt in das System „Abfertigung neu“, die schon vor dem 1. Jänner 2003 geschlossen wurde, ist nicht allein deswegen nichtig. Wirksam werden soll der Übertritt aber erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem auch neu begründete Arbeitsverhältnisse diesem System unterliegen.

günstig für Arbeitgeber Warnpflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nein. Die Fürsorgepflicht wirkt zwar über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, sie verpflichtet den Arbeitgeber aber nicht, Sie auf die drohende Verjährung Ihrer Abfertigung hinzuweisen. Er muss Sie auch nicht vor den Folgen Ihrer eigenen Erklärungen schützen. Fragen Sie ihn allerdings ausdrücklich, kann das eine Auskunftspflicht auslösen.

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