Zahlt mein Arbeitgeber die Abfertigung ab dem ersten Tag?
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 30/16a, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
BMSVG §6 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Vereinbarung über den Übertritt in das System „Abfertigung neu“, die schon vor dem 1. Jänner 2003 geschlossen wurde, ist nicht allein deswegen nichtig. Wirksam werden soll der Übertritt aber erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem auch neu begründete Arbeitsverhältnisse diesem System unterliegen.
Nein. Die Fürsorgepflicht wirkt zwar über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, sie verpflichtet den Arbeitgeber aber nicht, Sie auf die drohende Verjährung Ihrer Abfertigung hinzuweisen. Er muss Sie auch nicht vor den Folgen Ihrer eigenen Erklärungen schützen. Fragen Sie ihn allerdings ausdrücklich, kann das eine Auskunftspflicht auslösen.