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Gilt die Übergangsregel auch für später abgefertigte Zeiten?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Sie ist nur auf jene Zeiten anzuwenden, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgefertigt wurden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Diese Bestimmung ist nur auf vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgefertigte Zeiten anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ArbAbfG ArtVII Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bereits abgefertigte Dienstzeiten

Nein. Zeiten, für die Sie schon eine Abfertigung erhalten haben, bleiben bei einer weiteren Abfertigung außer Betracht. Das gilt aber nur so weit, wie diese Zeiten für die frühere Zahlung rechtlich nötig waren.

günstig für Arbeitgeber Übertritt in die Abfertigung neu

Ja. Eine Vereinbarung über den Übertritt in das System „Abfertigung neu“, die schon vor dem 1. Jänner 2003 geschlossen wurde, ist nicht allein deswegen nichtig. Wirksam werden soll der Übertritt aber erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem auch neu begründete Arbeitsverhältnisse diesem System unterliegen.

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