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Anderes · Privatleben in halböffentlichen Räumen

Darf ein Medium über mein Verhalten in halböffentlichen Situationen berichten?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene von Berichterstattung, Angehörige, Medien, Journalisten
Auch privates Verhalten in öffentlichen Räumen kann geschützt sein, wenn es in abgegrenzten Bereichen stattfindet, die eine gewisse Vertraulichkeit vermitteln und nicht für eine unbegrenzte Öffentlichkeit bestimmt sind. Der Schutz entfällt, wenn Sie sich selbst an die Öffentlichkeit gewandt haben oder die Berichterstattung sachlich bleibt und Sie nicht bloßstellt. Wer selbst nichts dazu beigetragen hat, etwa Angehörige eines Opfers, verliert den Schutz nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der Begriff „Privatöffentlichkeit" umschreibt privates Handeln in öffentlichen Räumen, das gleichwohl in abgegrenzten Bereichen stattfindet, die eine gewisse Vertraulichkeit vermitteln und die bei objektiver Betrachtung nicht für die Anteilnahme einer unbegrenzten Öffentlichkeit bestimmt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125179 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

MedienG §7 Abs1

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