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Bin ich betroffen, obwohl mich kaum jemand im Bericht erkennt?

günstig für Betroffener betrifft Betroffener, Medieninhaber, Kläger
Betroffen ist jene Person, in deren persönlichen Bereich der Medienbericht eingreift, deren Ehre also angegriffen wird. Es ist nicht nötig, dass ein größerer Personenkreis Sie als Opfer erkennen kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Der Betroffene ist jene physische Person, in deren Persönlichkeitssphäre durch das Medieninhaltsdelikt eingegriffen, deren Ehre also angegriffen wird. Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass der Verletzte einer üblen Nachrede nur dann "Betroffener" ist, wenn er von einem größeren Personenkreis als Opfer identifiziert werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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