Verliere ich Ansprüche, wenn lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt wurden?
günstig für Angehöriger betrifft Hinterbliebene, Angehörige, Schädiger, Versicherung
Nein, nicht ohne Weiteres. Machen Sie als Angehöriger Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten geltend, können Sie dem Vorwurf entgegenhalten, dass die Ansprüche des Verstorbenen bei seinem Überleben noch höher gewesen wären. Weil es in beiden Fällen um Personenschäden geht, kommt es nur darauf an, ob rechnerisch derselbe Schaden entstanden wäre.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Macht ein Angehöriger Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten geltend, kann er dem Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht wegen Ablehnung medizinisch indizierter, lebenserhaltender Maßnahmen entgegenhalten, dass die Ansprüche des Getöteten im Fall seines Überlebens seine Ansprüche überstiegen hätten. Da es sich in beiden Fällen um Personenschäden handelt, kommt es im Rahmen des rechtmäßigen Alternativverhaltens nur darauf an, ob derselbe rechnerische Schaden entstanden wäre, während Unterschiede beim realen Schaden bedeutungslos sind.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige
Schadenersatz · Schockschaden naher Angehöriger
Schadenersatz · Berechtigte für Begräbniskosten
Schadenersatz · Schockschaden naher Angehöriger
Schadenersatz · Trauerschmerzengeld für Geschwister