Bekomme ich Schmerzengeld, wenn ein naher Angehöriger getötet wird?
günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Eltern, Kinder, Lebensgefährten, Geschwister
Ja, wenn Sie dadurch selbst eine seelische Erkrankung mit Krankheitswert erleiden und das Ereignis typischerweise geeignet war, einen solchen Schock auszulösen. Das kommt bei der Tötung und bei schwersten Verletzungen naher Angehöriger in Betracht; ob Sie den Unfall miterlebt oder nur die Nachricht erhalten haben, macht keinen Unterschied. Wie nahe die Beziehung war, bestimmt die Höhe; eine bloße Freundschaft reicht nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.12.2023 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Schadenersatzanspruch eines Kleinkindes für einen Nervenschaden, der darauf zurückzuführen ist, dass seine Mutter wegen der Folgen eines Unfalles (bei welchem das Kind überdies selbst verletzt wurde) lange im Krankenhaus lag.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zur Ersatzfähigkeit des Schockschadens eines Dritten, der nicht naher Angehöriger ist, bei qualifizierter Unfallbeteiligung.OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023
- Eine – selbst „beispiellose, äußerst innige und enge“ – rein freundschaftliche und daher in der Rechtsordnung nicht in besonderer Weise anerkannte Beziehung zum bei einem Verkehrsunfall Getöteten reicht nicht zur Qualifikation von (besten) Freunden als nahe Angehörige aus.OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023
- Stiefvater, Mutter und minderjähriges Stiefkind (ab 2012 auch dessen Halbbruder) lebten im vorliegenden Fall jahrelang in einer Hausgemeinschaft. Daran ändert nichts, dass sich das Familienleben zum Teil auch in einer anderen Wohnung abspielte. Bezogen auf die „gelebte Kernfamilie“ ersetzte der Stiefvater nach den Feststellungen den leiblichen Vater des Minderjährigen, indem er sich (generell als fürsorglicher Vater agierend) um Erziehung, schulische Belange und andere Angelegenheiten kümmerte. Er sah den Stiefsohn als seinen ersten Sohn an, dieser ihn als Vater.OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023
- Hier: Anspruch des Stiefvaters auf "Schockschmerzengeld".OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023
- Hier: Sexueller Missbrauch; Erheblichkeitsschwelle für Schmerzengeldansprüche Dritter noch nicht erreicht;OGH 9 Ob 1/19s, 24.01.2019
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- Hier aber konkret nur Angst des Angehörigen vor künftigen eigenen psychischen Folgen. Eine Abgeltung bereits für die zweifellos vorhandene Einbuße an Lebensfreude würde ein Ausufern der Haftung für grundsätzlich nicht ersatzfähige Drittschäden bedeuten.OGH 2 Ob 70/14d, 22.05.2014
- Das wird in der Regel nur auf Verletzungen von solcher Schwere zutreffen, bei der für das Unfallopfer entweder eine akute Lebensgefahr oder die konkrete Gefahr dauernder Pflegebedürftigkeit besteht.OGH 2 Ob 70/14d, 22.05.2014
- Der Oberste Gerichtshof folgt bei der Bemessung des Trauerschmerzengeldes einem schematischen Ansatz, der sich an den familiären Beziehungen zwischen dem hinterbliebenen Angehörigen und dem Unfallopfer orientiert.OGH 2 Ob 161/12h, 20.09.2012
- „Schwerste Verletzungen“ sind solche, bei denen die Nachricht auf den nahen Angehörigen typischerweise ähnlich wie eine Todesnachricht wirkt.OGH 2 Ob 136/11f, 13.06.2012
- Schockschaden durch Unfallnachricht bei schweren Verletzungen.OGH 2 Ob 136/11f, 13.06.2012
- Hier: Beeinträchtigung der Eltern‑Kind‑Beziehung.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- Die Frage, ob die physische oder psychische Beeinträchtigung des Unfallopfers ein solches Ausmaß erreicht, dass nach den diesbezüglichen Kriterien Schadenersatz für die dadurch ausgelöste seelische Gesundheitsschädigung eines nahen Angehörigen zuerkannt werden kann, entzieht sich einer allgemeinen Aussage des Obersten Gerichtshofs. Entscheidend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalls, sodass in der Regel keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu beantworten sein wird.OGH 2 Ob 77/09a, 03.09.2009
- Hier: Tod einer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten haushaltszugehörigen 19jährigen Jugendlichen nach mehrtägigem Spitalsaufenthalt - Trauerschmerzengeld Eltern 20.000 Euro, Geschwister 15.000 Euro.OGH 2 Ob 55/08i, 26.06.2008
- Hier: Weder das Schadensereignis (fehlerhafte, vornehmlich verzögerte ärztliche Maßnahmen zur Behandlung einer Hodentorsion des Zweitklägers) noch die daraus resultierenden Folgen beim Erstkläger (psychische Beeinträchtigungen) sind in ihrer Gravität auch nur annähernd mit Fällen vergleichbar, in denen bislang Ersatz für „Schockschäden" zuerkannt wurde.OGH 5 Ob 18/08w, 03.06.2008
- (Vermeintliche) Schockschäden naher Angehöriger mit (behauptetem) Krankheitswert sind jedenfalls nur dann ersatzfähig, wenn die Verletzungshandlung - im Rahmen einer typisierten Betrachtung - in hohem Maße geeignet erschien, einen solchen Schockschaden herbeizuführen, was insbesondere bei schwersten Verletzungen naher Angehöriger in Frage kommen kann.OGH 5 Ob 18/08w, 03.06.2008
- Bemessungsfaktoren im vorliegenden Fall: Adoleszentes Entwicklungsstadium des Geschädigten, die Eltern-Kind-Beziehung als Anhaltspunkt für die Intensität der Gefühlsgemeinschaft, der gemeinsame Haushalt, mehrfache Krankenhausaufenthalte, suizidale Tendenzen. Sohn des Unfallopfers verliert mit seiner Mutter die einzige wichtige Bezugsperson in seinem Leben, zu der ein starkes Abhängigkeitsverhältnis bestand. Fehlen eines familiären Rückhalts in der verbliebenen Kernfamilie und von „Bewältigungs-Mechanismen" aufgrund intellektueller Besonderheiten. Schmerzengeld Euro 35.000,-.OGH 2 Ob 135/07b, 27.09.2007
- Erleidet somit jemand einen Gesundheitsschaden, weil ein naher Angehöriger rechtswidrig (hier für zwei Tage) in Haft genommen wurde, liegt eine bloß mittelbare Schädigung vor, für die kein Schadenersatz gebührt.OGH 1 Ob 88/07h, 26.06.2007
- Die zwei Tage währende Anhaltung des Ehegatten der Klägerin und die Durchführung eines Strafverfahrens kann jedoch - bei objektiv-typisierender Betrachtung - in seiner Eignung, einen „Schockschaden" herbeizuführen, nicht mit der Tötung eines Angehörigen bzw eines Dritten oder mit schwersten Verletzungen eines - deshalb pflegebedürftigen - Angehörigen gleichgesetzt werden.OGH 1 Ob 88/07h, 26.06.2007
- Hier: Keine „schwerste" Verletzung.OGH 2 Ob 53/05s, 12.06.2006
- Erörterung der Frage, ob ein derartiger Schockschaden mit Krankheitswert auch im Fall schwerster Verletzung naher Angehöriger zu ersetzen ist.OGH 2 Ob 53/05s, 12.06.2006
- Hier: Lebensgefährte, grobe Fahrlässigkeit, Schockschaden mit Krankheitswert; Schmerzengeld 11.000,-- Euro.OGH 2 Ob 212/04x, 02.02.2006
- Hier: Beziehung zweier Brüder, die einem Vater-Sohn-Verhältnis ähnelte; Trauerschmerzengeld 9.000,-- Euro.OGH 2 Ob 90/05g, 21.04.2005
- Geschwister fallen in den Grenzbereich des anspruchsberechtigten Personenkreises.OGH 2 Ob 90/05g, 21.04.2005
- Bei der Bemessung der Anspruchshöhe für Trauerschäden kommt es auf die Intensität der familiären Bindung an. Neben dem Alter von Unfallsopfer und Angehörigen ist insbesondere das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft von Bedeutung. Durch die Gründung eines eigenen Haushaltes und einer eigenen Familie wird regelmäßig die Beziehung des Kindes zu den Eltern gelockert. Erhöhend wird sich im Zuge der Globalbemessung des Schmerzengeldes hingegen regelmäßig das Erleiden einer eigenen Gesundheitsschädigung (eines krankheitswertigen Schockschadens) auswirken, mag auch die Abgrenzung zwischen Trauer mit und ohne Krankheitswert häufig problematisch sein (2 Ob 84/01v). Ein gesonderter Zuspruch hätte hiefür - trotz Hinzutreten eines weiteren, hier nicht gegebenen Zurechnungsgrundes - nicht zu erfolgen. (Hier: Verlust der Mutter (61 Jahre) durch Sohn (circa 40 Jahre) und besonders enges und intensives Verhältnis: Trauerschmerzengeld von EUR 13.000,-- angemessen.)OGH 2 Ob 141/04f, 01.07.2004
- Zuspruch von 65.000,-- Euro an Familienvater, der durch den Unfall Ehefrau und drei Kinder verlor und durch die dadurch hervorgerufene gravierende psychische Erkrankung jede Lebensperspektive verloren hat.OGH 2 Ob 186/03x, 30.10.2003
- Hier: Schmerzengeldanspruch der Lebensgefährtin des Patienten, wenn die Nachricht über dessen Tod bei ihr eine Depression mit Krankheitswert hervorgerufen hat.OGH 8 Ob 127/02p, 29.08.2002
- Entscheidend ist, dass die Verletzungshandlung gegenüber dem "Angehörigen" typischerweise in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen.OGH 8 Ob 127/02p, 29.08.2002
- Hier: Mutter des Getöteten.OGH 2 Ob 136/00i, 16.05.2001
- Erleidet ein naher Angehöriger des Getöteten einen Unfallschock mit Krankheitswert, dann macht es keinen Unterschied, ob dieser durch das Unfallerlebnis oder die Unfallsnachricht bewirkt wurde. Der Schockschaden naher Angehöriger ist auch dann rechtswidrig, wenn die Gefühlsgemeinschaft zwischen ihnen und dem Unfallopfer vor dem Unfall gerade gestört war.OGH 2 Ob 79/00g, 22.02.2001
- Hier: Psychische Erkrankung eines 8jährigen Knaben.OGH 2 Ob 99/95, 21.12.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 33.
- OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 217/16z, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 114/16w, 30.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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